Band-Vertrag - die Band als GbR
Hinweis: Dieser Artikel ist natürlich keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt und daher kann ich hier nur meine Erfahrungen und meine Meinung wiedergeben.
Spätestens wenn man mit seiner Band Konzerte spielt und damit Geld verdient, sollte man sich Gedanken über die rechtliche und steuerliche Situation machen.
Ich möchte euch hier verschiedene Aspekte und Situationen vorstellen, wie man sich und seine Musiker durch einen Band-Vertrag am besten absichert. Dadurch gründet man im Prinzip eine Firma die auch einer Rechtsform unterliegt. Die häufigste Rechtsform die hier gewählt wird, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das hat unter anderem den Grund, dass es die einfachste und günstigste Rechtsform ist. Man benötigt kein Startkapital, die Steuererklärung ist relativ einfach und es geht am schnellsten.
Um gleich eins Vorweg zu nehmen: Wenn Ihr als Band zusammen ein Ziel verfolgt - wie z.B. Konzerte zu spielen, oder einfach nur erfolgreich sein - seid ihr automatisch vor dem Gesetz eine GbR, ohne dass ein Vertrag speziell dafür formuliert wurde.
Wieso dann aber einen Vertrag unterschreiben?
Sobald ihr die ersten Konzerte spielt, oder euch überlegt größere Anschaffungen zu tätigen, sollte man sich mit seinen Musiker-Kollegen zusammensetzen und diese Themen besprechen. Der Band-Vertrag dient zur Absicherung der einzelnen Musiker.
Ausserdem ist es ein guter Zeitpunkt gewisse Dinge (z.B. Aufgabenverteilung, Organisation, Booking) innerhalb der Band klar zu regeln - und sich dem entsprechend auch über Vergütungen zu unterhalten.
Je klarer solche Absprachen formuliert sind, desto weniger Streit kann entstehen. Nur als Beispiel: Wie würdet ihr euch fühlen, wenn an euch die ganze Arbeit und Organisation hängen bleibt, und der Rest der Band sich um gar nichts kümmert?
Gerade wegen solcher Situationen haben sich schon viele Bands aufgelöst - dabei kann man das leicht vermeiden, indem man klare Absprachen trifft und die Aufgaben verteilt. Jeder pickt sich die Aufgabe raus die für ihn am interessantesten ist.
Als GbR werden die Einnahmen, aber auch die Ausgaben gleichmäßig unter den Gesellschaftern aufgeteilt - sofern es im Vertrag nicht anders geregelt wurde.
Müssen alle Bandmitglieder in der GbR sein?
Nein! Es können auch z.B. nur zwei Mitglieder die GbR gründen. Die wirtschaftlichen Entscheidungen werden in diesem Fall allein von den beiden Musikern getroffen. Die anderen Bandmitglieder sind dann so etwas wie freie Mitarbeiter (die über zusätzliche Verträge an Pflichten und Rechte gebunden sein können).
Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, dass einer allein die Firma gründet, alle Entscheidungen übernimmt, aber sich natürlich auch um alles kümmern muss. Das ist dann aber keine GbR mehr (eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigt mindestens zwei Gesellschafter), sondern eine Einzelfirma.
Ein Beispiel
Eine Top-40 Coverband besteht aus 6 Mitgliedern. Die GbR besteht aus zwei Bandmitgliedern. Beide sind gleichberechtigt und kümmern sich um alle Belange der Band. Proberaum, Probenplan, Setliste, Equipment (Gesangsanlage für den Proberaum, Licht- und Tontechnik von einem Verleiher für die Konzerte), Fahrten zu den Konzerten, etc... (Über die verschiedenen Aufgaben in einer Band wird es sicherlich noch einen eigenen Ratgeber-Artikel geben).
Die Band hat ein Management das sich um die Organisation der Konzerte kümmert, und bekommt dafür 10% der Gesamtgage.
Ein weiteres Bandmitglied (nicht in der GbR) kümmert sich um den Fan-Shop.
Hier könnten folgende Verträge bestehen:
- Der GbR Vertrag von den beiden Mitgliedern die die Verantwortung tragen.
- Der Management-Vertrag. Dieser regelt was das Management für Aufgaben hat und was es dafür bekommt.
- Der Vertrag zwischen GbR und der Licht- und Tontechnik Firma. In unserem fiktiven Beispiel werden 30 Konzerte im Jahr garantiert - dafür ist der Mietpreis der Technik pro Konzert geringer.
- Einzelverträge der Musiker mit der GbR. (Hier wird z.B. die Gage festgelegt, Kündigungsfristen, Regelungen im Krankheitsfall, etc...)
- Der Fanshop-Beauftrage hat auch einen extra Vertrag mit der GbR. Hier wird die Vergütung für diese Aufgabe geregelt, und über wieviel Budget er verfügen kann, um neue Waren im Namen der GbR zu kaufen.
Wie man sieht - hier kommt schon einiges zusammen, was sich aber spätestens im Streitfall auszahlt.
Was sollte in einem Band-Vertrag geregelt werden?
Es gibt verschiedene Punkte die im Band-Vertrag geregelt werden sollten. Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Grundlagen bereits im BGB (§705 ff) festgelegt sind. Man kann also nichts vereinbaren, was im Gesetz bereits explizit geregelt ist. Vielen Dank an Rechtsanwalt Ossi Merkel der mich diesbezüglich aufgeklärt hat. Man darf im Bandvertrag alles genau so regeln, wie man es benötigt - auch wenn es von der aktuellen Gesetzesgrundlage abweicht.
Mitglieder
Die einzelnen Musiker inkl. Anschrift.
der Name der Band
Wie heißt die Band? Wer darf im Falle einer Auflösung den Namen weiter benutzen?
Zweck der Band
z.B. Darbietung eigener Werke, Erstellung von Ton- u. Videoaufnahmen und deren umfassende Vermarktung
Die Dauer des Vertrages
Wird der Vertrag auf unbefristete Zeit geschlossen, oder Endet dieser nach einem bestimmen Zeitraum?
Vertretung
Gibt es einen Geschäftsführer der die Band vor anderen (z.B. Veranstalter, P.A. Verleih, Händler) vertritt? Was darf er ohne Zustimmung der anderen machen und wo benötigt er die Zustimmung der anderen Gesellschafter?
Stimmrecht
Welche Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden? z.B. Aufnahme neue Mitglieder, Anschaffung von Equipment, Proberaum. etc. Hier könnte man z.B. regeln, dass die Stimme eines Bandmitglieds das mehrere Aufgaben innerhalb der Band übernimmt auch mehr Gewichtung hat.
Instrumente
Üblich ist dass die Instrumente Eigentum der jeweiligen Gesellschafter bleiben - also nicht in das Firmenvermögen übergehen. Jeder schafft somit seine Instrumente selbst an.
Gewinn- / Verlustverteilung, Beiträge
Wenn Gewinne vorhanden sind - wer bekommt wieviel? Welche Aufgaben werden extra Vergütet?
Das gleiche gilt bei Verlusten.
z.B. könnte man festlegen dass wenn ein Gesellschafter ein Konzert an Land zieht auch 10 % von der Gesamtgage (abzüglich Ausgaben) bekommt.
Oder man regelt dass 10% aller Einnahmen (abzüglich Ausgaben) in die Bandkasse kommen.
Was man auch nicht vergessen sollte - wer zahlt den Proberaum? Alle zu gleichen Teilen?
Ausscheiden von Gesellschaftern
Was passiert wenn ein Bandmitglied austritt? Löst sich die ganze Band auf, oder bleibt der Vertrag bestehen?
Kündigungsfristen festlegen! Nichts ist ärgerlich wenn ein Bandmitglied am Tag vor einem Konzert aufhören möchte
Konkurrenztätigkeiten
Dürfen die Musiker neben der Band noch andere Bands haben, solistisch oder als Studiomusiker tätig sein?
Muss man die Band als GbR anmelden?
Eine GbR muss man nicht bei einer staatlichen Stelle registrieren. Anders ist es, wenn man nicht die GbR als Rechtsform wählt. Eine GmbH, OHG oder KG muss man beim örtlichen Handelsregister anmelden.
Sobald jedoch Geld verdient wird muss man sich mit dem Finanzamt verständigen. Ab jetzt gilt es alle Belege zu sammeln (z.B. wenn ihr euch eine Gesangsanlage für den Proberaum kauft, etc.) und für alle Einnahmen (z.B. aus Konzerten) Rechnungen zu stellen. Diese werden am Ende des Jahres für die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) benötigt. Bei der EÜR werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Unterm Strich bleibt entweder ein Gewinn oder Verlust, der dann auf die GbR-Mitgliedern, sofern nicht anders festgelegt, zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Jedes GbR-Mitglied muss diesen Betrag dann in seiner eigenen Einkommensteuererklärung angeben.
Nachteile
Nachteil der GbR ist sicherlich das Haftungsrisiko. Jeder Gesellschafter Haftet persönlich, auch mit seinem Privatvermögen. Wenn z.B. die Band einen Vertrag mit einem Licht- und Tontechnik Verleiher eingeht, und ihr als Band nicht zahlen könnt - dann hätte der Verleiher die Möglichkeit seine Forderungen komplett an ein einzelnes Bandmitglied zu stellen. Das Bandmitglied müsste erstmal bezahlen, hätte aber wiederum das Recht die ausstehenden Kosten von seinen Band-Kollegen einzufordern. Daher sollte man sich immer gut überlegen man überhaupt mit in der GbR sein möchte - und kommt man mit den anderen Gesellschaftern klar (insbesondere wenn man neu in einer Band ist und die anderen noch nicht so gut kennt).
Zu beachten sind auch weitere Kosten die auf eine GbR zukommen können! z.B. Gewerbesteuer (ab einen bestimmten Umsatz der GbR), Abgaben an die Künstlersozialkasse (z.B. wenn die GbR aus 2 Leuten besteht, muss die GbR KSK Abgaben für die Musiker bezahlen, die nicht in der GbR sind) und Versicherungen (z.B. Instrumenten-/Equipment-Versicherung).
Fazit
Alles in allem macht ein Band-Vertrag mehr Sinn, wenn tatsächlich finanzielle Absichten hinter dem "gemeinsam Musik machen" stehen. Wenn ihr euch als Hobbymusiker weniger Gedanken um das Geld macht und einfach nur Spass haben wollt, könnt ihr auch gut auf einen Band-Vertrag verzichten.
Ihr solltet euch wirklich schon im Vorfeld sehr gut informieren, bevor ihr einfach eine GbR gründet, oder Mitglied in einer bestehenden GbR werden wollt.
Wenn ihr wirklich keine Ahnung habt worauf ihr euch einlasst, wird es wirklich schwierig wenn es dann Streit oder Probleme gibt.
Geht es um viel Geld, besprecht euer Vorhaben mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater! Geht es um wenig Geld, ist es vielleicht auch nicht notwendig Gesellschafter zu werden, sondern auf eigene Rechnung zu arbeiten. Gute Informationsquellen liefern euch auch Musiker Verbände wie z.B. Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V. oder Regionale Einrichtungen (z.B. Rockbüros)
Denkt jedoch bei allem was ihr in solchen Verträgen vereinbart daran, weshalb ihr zusammen eine Band gegründet habt. Ihr seid Freunde und wollt zusammen Musik machen! Seid fair und behandelt euch mit gegenseitigem Respekt.
Bitte überprüft diesen sorgfältig und passt ihn an eure Ansprüche an. Jedenfalls rate ich euch, den angepassten Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Damit seid ihr auf der sicheren Seite!
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